Meinung: Wohin mit den E-Scootern? Teil 1

Als Stadtplaner habe ich einen besonderen Fokus auf die Wechselwirkung zwischen räumlicher Planung und Mobilität gelegt. Nachhaltige Mobilität, speziell auch die Aktive Mobilität, ist aber auch ein Thema, das mich im Privaten sehr beschäftigt. Der nachfolgende Text war eigentlich für ein Mobilitätsblog gedacht, aber ich habe ihn dort letztlich nicht veröffentlicht. Hier hat er aber seinen Platz, wie ich finde.

Wo sollte man eigentlich mit E-Scootern fahren – und wo sollte es erlaubt sein, sie abzustellen? Dass sie zumindest in diesen beiden Punkten quasi behandelt werden wie Fahrräder, erscheint für viele logisch und konsequent. Schaut man etwas kritischer hin, lautet die Antwort auf diese Frage aber ganz anders, als es in der zugehörigen Verordnung verankert wurde. In diesem ersten Teil meines Beitrags lege ich den Fokus auf sich fortbewegende E-Scooter.

E-Scooter sind nicht nur ein noch recht neues Verkehrsmittel im Reigen dessen, was man offiziell auf öffentlichen Wegen nutzen darf. Nein, sie sind auch eine der jüngsten Zutaten für heftige Diskurse im Themenfeld Mobilität, das ja bekanntlich viel Raum für Polarisierendes bietet. Im Fokus steht dabei zwar auch die wachsende Zahl privater E-Scooter. In erster Linie geht es aber um die unzähligen Sharing-Fahrzeuge dieser Art, die unsere Straßen und Wege mittlerweile fluten (genauso wie die Autos viel mehr stehend als fahrend). Den Kern des heftigen Diskurses bilden eher die stehenden E-Scooter, trotzdem lohnt ein Blick auf die sich fortbewegenden Vertreter der Spezies.

Der Weg zu der Entscheidung, die E-Scooter in den hier relevanten Punkten wie Fahrräder zu behandeln, soll hier nicht das Thema sein. Er ist mit Sicherheit einen eigenen Beitrag wert und bestimmt nicht geradlinig. Hier geht es darum zu hinterfragen, ob es eine gute Lösung ist, die E-Scooter entsprechend zu behandeln.

Die auf unseren Straßen und Wegen zulässigen Fortbewegungsarten ließen sich bislang in die drei Kategorien Motorisierter Individualverkehr (MIV), Öffentlicher Verkehr (ÖV) und Aktive Mobilität einordnen. Das ist nur eine mögliche Aufteilung, aber in puncto Nachhaltigkeit eine äußerst gelungene, vermeidet sie doch unter anderem den veralteten Begriff des nicht-motorisierten Verkehrs, der impliziert, den entsprechenden Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmern fehle etwas Entscheidendes und sie seien nicht vollwertig.

Aktive Mobilität, deren Teilnehmerinnen und Teilnehmer sich durchgehend mit Muskelkraft (mit oder ohne Unterstützung) fortgewegen, umfasst die beiden Hauptgruppen Zufußgehende und Radfahrende. Diverse Fortbewegungsmittel mit Rädern dürfen dabei nur auf Gehwegen genutzt werden (zum Beispiel Inline-Skates oder Tretroller). Rein motorbetriebene Fahrzeuge, die ohne den durchgängigen Einsatz von Körperkraft auskommen, hatten bislang allerdings weder auf Geh-, noch auf Radwegen etwas verloren. Nicht einbezogen sind hier lediglich die Sonderfälle für mobilitätseingeschränkte Personen.

Das hat sich nun schlagartig geändert. Elektrokleinstfahrzeuge, zu denen die E-Scooter gehören, sind de facto motorisierte Individualverkehrsmittel und fallen definitiv nicht in die Kategorie der Aktiven Mobilität. Ihre Geschwindigkeit hängt, genauso wie die der Kraftfahrzeuge, nicht von der aktuellen körperlichen Leistung der Fahrerin oder des Fahrers ab. Aber sie dürfen eben nur mit maximal 20 km/h unterwegs sein. Sie sind also zu langsam, um sich in den klassischen MIV einzuordnen. Ein Zwitter also, der eigentlich weder auf Radwegen, noch auf dem MIV vorbehaltenen Fahrbahnen zuhause ist.

Diese Fahrzeuge weitgehend mit Fahrrädern gleichzusetzen, was die Nutzung der Infrastruktur angeht, ist aus meiner Sicht ein sehr nachteiliger Weg für diejenigen, die auf Fuß- und Radwegen bisher im Sinne der Aktiven Mobilität unterwegs sind. Und es ist ganz besonders ein Nachteil für die Radfahrenden, die oftmals noch sehr viel weniger Raum zur Verfügung haben als Zufußgehende.

Wohin also mit den E-Scootern und anderen Elektrokleinstfahrzeugen? Sie als Fahrräder einzustufen wirkt schlichtweg wie eine unausgegorene Notlösung. Denn die passende Infrastruktur für diese Neuankömmlinge gibt es nicht und für sie ist auch kein Platz. Im Sinne einer gesundheitsförderlichen Mobilität wäre es gut, sie Stück für Stück wieder aus dem Verkehr zu ziehen oder ihre Nutzung zu erschweren.

Wichtiger Hinweis: Dieser Kommentar hat nicht den Anspruch einer neutralen und sachlichen Berichterstattung. Die Darstellungen basieren zwar auf Fakten (sofern mir bei der Recherche keine Fehler unterlaufen sind), die Bewertung und Einordnung des Themas ist aber sehr stark von meiner individuellen Meinung geprägt.

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